Bezuschusste Datenschutzberatung mit BAFA-Förderung durch PrivacyPoint

Wir unterstützen Sie bei der Beantragung Ihres BAFA-Zuschusses für die Datenschutzberatung.
Sichern Sie sich Ihre Förderung!

Datenschutz ist nicht nur etwas für große Unternehmen, sondern eine rechtliche Vorgabe für alle Unternehmen. Deshalb fördert der Staat sowohl kleinere als auch größere Unternehmen bei der Umsetzung der Anforderungen aus der DSGVO mit einer Beratungsförderung für Ihren Datenschutz.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) betreut im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) die "Förderung des unternehmerischen Know-hows" für kleine und mittlere Unternehmen und Selbständige durch Unternehmensberatungen. Mit dieser Beratungsförderung können Zuschüsse zu den Kosten für die Inanspruchnahme einer Beratung im Datenschutz beantragt werden, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

100% Datenschutz mit bis zu
80% BAFA-Förderung!

Der BAFA-Zuschuss reduziert Ihre Kosten für die Datenschutzberatung deutlich. Wir sind als BAFA-Berater beim BAFA gelistet und dürfen Ihnen eine geförderte Beratung als externer Datenschutzberater anbieten.

Bevor wir Sie umfassend im Thema Datenschutz beraten, unterstützen wir Sie dabei, die maximale Förderung zu erhalten. Der Beantragungsprozess dauert ca. 1-2 Wochen. Es ist wichtig, die Reihenfolge der Schritte einzuhalten, da ansonsten Ihre Förderung gefährdet ist. Anschließend begleiten wir Sie auf Ihrem Weg zur Datenschutzkonformität.

Wer kann die BAFA-Förderung beantragen?

Die „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich an:

  • Jungunternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind
  • Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung
  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten (unabhängig vom Unternehmensalter)

Wie hoch ist die BAFA-Förderung für Datenschutz?

Die Höhe des Zuschusses für die Beratungsleistung hängt von zwei Faktoren ab: maximal förderfähige Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) und Unternehmensstandort.

Unternehmensart

Bemessungsgrundlage

Fördersatz*

Maximaler Zuschuss

Jungunternehmen (weniger als 2 Jahre
am Markt)
4.000 €

80% (neue Bundesländer)
50% (alte Bundesländer)

3.200 € (neue Bundesländer)
2.000 € (alte Bundesländer)

Bestandsunternehmen (ab dem 3. Jahr nach
der Gründung)
3.000 €

80% (neue Bundesländer)
50% (alte Bundesländer)

2.400 € (neue Bundesländer)
1.500 € (alte Bundesländer)

Unternehmen in Schwierigkeiten
3.000 €

90% (alle Standorte)

2.700 € (alle Standorte)

* In der Regel wird die Beratung in den neuen Bundesländern mit 80% gefördert (ohne Berlin und ohne Region Leipzig). In den alten Bundesländern mit 50% (mit Berlin und Region Leipzig). In der Region Lüneburg wird ein Zuschuss von 60% gewährt.

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Was muss ich beim BAFA-Antrag beachten?

Bei der Antragstellung müssen einige Formalia eingehalten werden. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.

  • Vor der Antragstellung müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ein kostenloses Informationsgespräch über die Zuwendungsvoraussetzungen führen. Bestandsunternehmen können frei entscheiden, ob sie ein Informationsgespräch führen möchten.
  • Zwischen dem Informationsgespräch und der Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen. Der Antrag auf Gewährung eines Zuschusses kann nur online über die Antragsplattform des BAFA gestellt werden. Antragsteller und Zuwendungsempfänger sind Sie, also das beratene Unternehmen.
  • Die Leitstelle prüft vorab die formalen Fördervoraussetzungen und informiert Sie innerhalb von wenigen Tagen über das Ergebnis, die Bedingungen der Förderungen sowie die Vorlagefristen für den Verwendungsnachweis.
  • Vorsicht: Erst nach Erhalt dieser unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung kann mit der Beratung begonnen werden, ansonsten wird kein Zuschuss gewährt. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Als Beginn der Beratung zählt der Abschluss des Vertrages über die Beratung.
  • Die Beratungsdauer darf maximal 6 Monate nach dem Zugang des Informationsschreibens betragen.
  • Vor Ablauf der 6 Monate müssen Sie folgende Unterlagen beim BAFA vorlegen: Verwendungsnachweisformular, De-minimis Erklärung, (wenn notwendig) Bestätigung über Informationsgespräch, Beratungsbericht, Rechnung, Kontoauszug über Zahlung des Honorars
  • Nach erfolgreicher Prüfung der vollständigen und fristgerecht eingereichten Antrags- und Verwendungsnachweisunterlagen durch das BAFA wird der Zuschuss gewährt.

Welche Voraussetzungen gelten für „Unternehmen in Schwierigkeiten“?

Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten müssen zusätzliche Voraussetzungen erfüllen.

Nach der EU-Definition ist ein Unternehmen “in Schwierigkeiten”, wenn es mindestens eine der fünf folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals ist infolge aufgelaufener Verluste verlorengegangen (bei GmbH oder AG)
  • mehr als die Hälfte der in den Büchern ausgewiesenen Mitteln ist durch aufgelaufene Verluste verlorengegangen (bei OHG oder KG)
  • ein Insolvenzverfahren wurde gegen das Unternehmen eröffnet oder die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag seiner Gläubiger ist gegeben
  • eine Rettungsbeihilfe wurde noch nicht zurückgezahlt oder das Unternehmen hat eine Umstrukturierungsbeihilfe erhalten und unterliegt einem Umstrukturierungsplan.
  • der Verschuldungsgrad liegt in den letzten zwei Jahren über 7,5 und das Verhältnis der Gewinne vor allen Zinsen und Abschreibungen (EBITDA) liegt unter 1,0

Wer kann keine BAFA-Fördermittel beantragen?

Unabhängig von der Größe und dem Beratungsbedarf erhalten folgende Unternehmen nach den Richtlinien keine Förderung:

  • Unternehmen und Angehörige freier Berufe, die in den Bereichen Unternehmens-, Wirtschafts- oder Steuerberatung, Rechtswesen oder Insolvenzverwaltung tätig sind
  • Unternehmen mit einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetrieben
  • Gemeinnützige Unternehmen, Vereine und Stiftungen
  • Unternehmen, die andere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, der Fischerei und Aquakultur beraten

Nützliche Links

Wer fördert die Bezuschussung?

Das Beratungsprogramm "Förderung unternehmerischen Know-hows" wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Europäischen Sozialfonds gefördert.

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    Wir unterstützen Startups, kleine Unternehmen und Mittelständler als externer Datenschutzbeauftragter.

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    Für viele Unternehmen besteht die Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Gerne beraten wir Sie, ob dies auf Sie zutrifft.

    Datenschutz-Audit

    Als externer DSB führen wir mit Ihnen eine Risikoanalyse durch, um Lücken zu erkennen. Sie erhalten einen konkreten Maßnahmenplan mit praxisnahen Tipps.

    Mitarbeiterschulungen durch Ihren externen DSB

    Schulungen, E-Learning und Workshops für Mitarbeiter, Ableitungsleiter und Geschäfts-führung zu den Anforderungen des Datenschutzrechts.

    Datenschutzrechtliche Dokumentation

    Erfüllung der umfangreichen Dokumentationspflichten wie z.B. Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT), technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) etc.

    Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

    Wir beraten Sie als externer DSB bei der Durchführung einer DSFA. Diese Risikoanalyse ist in bestimmten Fällen vorgeschrieben.

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