Datenschutz ist nicht nur etwas für große Unternehmen, sondern eine rechtliche Vorgabe für alle Unternehmen. Deshalb fördert der Staat sowohl kleinere als auch größere Unternehmen bei der Umsetzung der Anforderungen aus der DSGVO mit einer Beratungsförderung für Ihren Datenschutz.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) betreut im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) die "Förderung des unternehmerischen Know-hows" für kleine und mittlere Unternehmen und Selbständige durch Unternehmensberatungen. Mit dieser Beratungsförderung können Zuschüsse zu den Kosten für die Inanspruchnahme einer Beratung im Datenschutz beantragt werden, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Der BAFA-Zuschuss reduziert Ihre Kosten für die Datenschutzberatung deutlich. Wir sind als BAFA-Berater beim BAFA gelistet und dürfen Ihnen eine geförderte Beratung als externer Datenschutzberater anbieten.
Bevor wir Sie umfassend im Thema Datenschutz beraten, unterstützen wir Sie dabei, die maximale Förderung zu erhalten. Der Beantragungsprozess dauert ca. 1-2 Wochen. Es ist wichtig, die Reihenfolge der Schritte einzuhalten, da ansonsten Ihre Förderung gefährdet ist. Anschließend begleiten wir Sie auf Ihrem Weg zur Datenschutzkonformität.
Die „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich an:
Die Höhe des Zuschusses für die Beratungsleistung hängt von zwei Faktoren ab: maximal förderfähige Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) und Unternehmensstandort.
80% (neue Bundesländer)
50% (alte Bundesländer)
3.200 € (neue Bundesländer)
2.000 € (alte Bundesländer)
80% (neue Bundesländer)
50% (alte Bundesländer)
2.400 € (neue Bundesländer)
1.500 € (alte Bundesländer)
90% (alle Standorte)
2.700 € (alle Standorte)
* In der Regel wird die Beratung in den neuen Bundesländern mit 80% gefördert (ohne Berlin und ohne Region Leipzig). In den alten Bundesländern mit 50% (mit Berlin und Region Leipzig). In der Region Lüneburg wird ein Zuschuss von 60% gewährt.
Bei der Antragstellung müssen einige Formalia eingehalten werden. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.
Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten müssen zusätzliche Voraussetzungen erfüllen.
Nach der EU-Definition ist ein Unternehmen “in Schwierigkeiten”, wenn es mindestens eine der fünf folgenden Voraussetzungen erfüllt:
Unabhängig von der Größe und dem Beratungsbedarf erhalten folgende Unternehmen nach den Richtlinien keine Förderung:
Weiterführende Informationen: Webseite des BAFA mit Informationen zur Förderung
Link zur Antragsstellung: Antrag auf Förderung einer Unternehmensberatung
Das Beratungsprogramm "Förderung unternehmerischen Know-hows" wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Europäischen Sozialfonds gefördert.