Ihre Website-Besucher, Kunden, Mitarbeiter, Geschäftspartner und Lieferanten müssen darüber informiert werden, wie ihre personenbezogenen Daten in Ihrem Unternehmen verarbeitet werden. Die Information nach Art. 13 DSGVO ist eine der wichtigsten Transparenzanforderungen der Datenschutz-Grundverordnung für Unternehmen.
Die Datenschutzerklärung (DSE) für Ihre Webseite ist rechtlich verpflichtend und ergibt sich aus Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). In dieser klären Sie die Besucher Ihrer Webseite darüber auf, welche Daten auf der Webseite erhoben werden und auf welche Art und Weise diese verarbeitet werden.
Als Erweiterung der Datenschutzerklärung kann der Cookie-Banner gesehen werden. Die Verwendung von Cookies unterliegt strengen Vorgaben. Hierzu gibt es durch Behörden und Gerichte mittlerweile vielfältige rechtliche Anforderungen, die erfüllt werden müssen.
Als Ihr externer Datenschutzbeauftragter erstellen wir Ihnen eine passgenaue, individuelle Datenschutzerklärung für Ihre Webseite, die alle Datenverarbeitungsprozesse auf Ihrer Webseite enthält. Die Vollständigkeit und Richtigkeit einer solchen DSE ist essenziell, um Bußgeldrisiken durch Aufsichtsbehörden zu vermeiden.
Datenschutzerklärungen dienen der Erfüllung der Informationspflicht aus Art. 13 DSGVO. Es ist Pflicht, diese zum Zeitpunkt der Erhebung von personenbezogenen Daten bereitzustellen.
Neben der „Datenschutzerklärung“ werden häufig auch die Begriffe „Datenschutzinformation“ oder „Informationspflichten“ verwendet.
Die Pflichtbestandteile einer Information nach Art. 13 DSGVO sind:
Die Informationen nach Art. 13 DSGVO müssen den Betroffenen zum Zeitpunkt der Erhebung der Daten zur Verfügung gestellt werden.
Wenn Sie personenbezogene Daten aus einer anderen Quelle von Dritten erhalten haben, müssen Sie der Person innerhalb spätestens eines Monats die Informationen zur Verfügung stellen, wie die Daten verarbeitet werden und aus welcher Quelle Sie diese haben.