Mitarbeiter als Erfolgsfaktor - Datenschutzschulungen für Mitarbeiter sind einer der wichtigsten Bausteine im datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten. Jedes Unternehmen in der europäischen Union muss sich an die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) halten. Somit müssen die rechtlichen Vorgaben primär durch die Mitarbeiter eines Unternehmens eingehalten werden.
Unternehmen übernehmen die Haftung für Datenschutzverstöße ihrer Mitarbeiter. Aus diesem Grund ist eine datenschutzrechtliche Mitarbeiterschulung der effizienteste Weg, um die Gefahr für Datenschutzverstöße zu reduzieren und somit das Risiko eines Bußgeldes zu vermindern.
Als externer Datenschutzbeauftragter schulen wir Ihre Mitarbeiter im Datenschutzrecht verständlich und praxisnah.
Regelmäßige datenschutzrechtliche Schulungen sind in der Praxis für alle Mitarbeiter, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, Pflicht.
Ohne datenschutzkonformes Verhalten der Mitarbeiter ist eine datenschutzkonforme Organisation nicht erreichbar. Die DSGVO sieht nach Art. 24 vor, dass der Verantwortliche, also das Unternehmen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen umsetzt, um die Sicherheit von personenbezogenen Daten nachweisen zu können. Im Bereich der organisatorischen Maßnahmen zählen datenschutzrechtliche Schulungen für Mitarbeiter zu den grundlegenden und effektiven Maßnahmen. Werden diese nicht umgesetzt, könnten die Aufsichtsbehörden im Fall eines Datenschutzverstoßes ein Organisationsverschulden vermuten.
Um Rechtsverstöße zu vermeiden, ist es notwendig, Datenschutzschulungen durchzuführen, die allen Mitarbeitern die aktuelle Rechtslage näherbringen. Die Schulung sollte in regelmäßigen Abständen, z. B. jährlich, wiederholt werden, um Änderungen der Rechtslage zu besprechen und das Wissen aufzufrischen.
Wirksame Datenschutzschulungen für Mitarbeiter decken die folgenden Punkte ab: