In Deutschlands Hauptstadt sind wir Ihr kompetenter Experte für Datenschutz.
So viele Sehenswürdigkeiten es in Berlin gibt, so viele Vorschriften gibt es in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und anderen datenschutzrelevanten Gesetzen wie dem neuen Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) und anderen branchenspezifischen Gesetzen.
Als Ihr externer Datenschutzbeauftragter in Berlin unterstützen wir Sie bei der korrekten Umsetzung der gesetzlichen Regelungen der DSGVO.
Natürlich beraten wir Sie auch zu den besonderen Anforderungen, die die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) an die in Berlin ansässigen Unternehmen stellt.
Ein externer Datenschutzbeauftragter (DSB) ist ein externer Dienstleister, der Unternehmen als Experte für Datenschutzfragen zur Verfügung steht.
DSBs sind unabhängige Datenschutzexperten, die einen Verantwortlichen bei der Umsetzung der Pflichten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) unterstützen. Sie beraten zu den rechtlichen Anforderungen, die sich aus dem europäischen und deutschen Datenschutzrecht für Unternehmen ergeben.
Ein DSB muss von jedem Unternehmen benannt werden, in dem mindestens 20 Mitarbeiter ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Es gibt auch Sonderfälle, in denen die Pflicht zur Bestellung eines DSB bereits unterhalb der Grenze von 20 Mitarbeitern gilt. Die Bestellung eines DSB kann entweder intern oder extern erfolgen.
Die Position des DSB kann durch einen internen Mitarbeiter besetzt werden. Diese Person muss über eine entsprechende Ausbildung und Zertifizierung verfügen und genießt einen besonderen Kündigungsschutz. Ein externer Datenschutzbeauftragter wird als externer Dienstleister für das Unternehmen tätig.