Vor- und Nachteile: interner vs. externer Datenschutzbeauftragter

Viele Unternehmen fragen sich, ob ein interner Mitarbeiter oder ein externer Dienstleister zum Datenschutzbeauftragten ernannt werden soll. Beide Positionen haben die gleichen Aufgaben und Pflichten und bieten sowohl Vor- als auch Nachteile. Wir zeigen Ihnen, welche das sind, damit Sie die beste Entscheidung treffen können.

Welche Lösung für Sie die beste ist, hängt von Ihrer Ausgangssituation, Ihrem Beratungsbedarf, Ihrer Unternehmensgröße und Ihrer Branche ab.

Welche Unterschiede gibt es zwischen internem und externem Datenschutzbeauftragten?

Die größten Unterschiede zwischen einem internen und einem externen DSB bestehen in den Bereichen Fachwissen, Kenntnisse, Kündigungsschutz und Haftung. Die wichtigsten Kriterien bei der Auswahl eines DSB sind die erforderlichen beruflichen Qualifikationen und die Fähigkeit, die übertragenen Aufgaben zu erfüllen.

Interner Datenschutzbeauftragter

Der interne Datenschutzbeauftragte ist ein Mitarbeiter des Unternehmens und wird von der Geschäftsleitung zum Datenschutzbeauftragten bestellt. Dazu muss der Mitarbeiter die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, darf er beispielsweise nicht der Geschäftsleitung angehören oder in einer leitenden Position tätig sein. Der IT-, Personal- oder Marketingleiter kann daher nicht zum DSB benannt werden. Er muss über die entsprechenden beruflichen Qualifikationen verfügen, d.h. eine Ausbildung im Datenschutzrecht haben und sich regelmäßig fortbilden. Er genießt einen besonderen gesetzlichen Kündigungsschutz, der mit der Stellung des Betriebsrats vergleichbar ist.

Externer Datenschutzbeauftragter

Im Gegensatz zum internen DSB ist der externe DSB ein unabhängiger, zertifizierter Datenschutzexperte, der zum DSB des Unternehmens bestellt wird. Aufgrund seiner umfangreichen praktischen Erfahrung verfügt der externe DSB über ein hohes Maß an Fachwissen, um Unternehmen umfassend beraten zu können. Der externe DSB hat eine transparente und planbare Kostenstruktur mit vertraglich festgelegten Preisen. Darüber hinaus kann die Laufzeit des Vertrages individuell vereinbart werden.

Was sind die Unterschiede zwischen einem externen und internen Datenschutzbeauftragten?

Die Aufgaben und Pflichten sind die gleichen, aber es gibt einige Unterschiede zwischen einem internen und einem externen Datenschutzbeauftragten.

Stellung

Ein interner DSB hat eine besondere Stellung im Unternehmen. Er muss weisungsfrei arbeiten und sollte ausreichend Zeit für die Tätigkeit erhalten. Ein externer Datenschutzexperte hat keine Interessenkonflikte und nimmt eine objektive, neutrale und unvoreingenommene Perspektive ein, wodurch auch die Gefahr der Betriebsblindheit vermieden wird.

Kündigungsschutz

Der interne DSB genießt einen besonderen Kündigungsschutz, ähnlich dem eines Betriebsrats. Ein externer Dienstleister bietet Flexibilität durch die regelmäßigen Kündigungsfristen im Dienstleistungsvertrag.

Kosten

Bei einem internen Datenschutzbeauftragten kommen zum regulären Gehalt noch zusätzliche Kosten für zeitintensive und aufwändige Schulungen, Weiterbildungsmaßnahmen und Fachliteratur hinzu. Ein externer Datenschutzexperte garantiert transparente und vor allem planbare Kosten, da er sich in seiner eigenen Zeit und auf eigene Kosten fortbildet.

Haftung

Ein interner DSB kann nur sehr selten für Verstöße gegen die DSGVO haftbar gemacht werden. Der externe Datenschutzbeauftragte übernimmt einen Teil der Haftung und ist entsprechend versichert.

Praxiserfahrung

Die Kenntnis des Datenschutzrechts ist eine Sache, die Umsetzung in der Praxis eine andere. Interne Datenschutzbeauftragte haben oft nur begrenzte Erfahrungen bei ihrem eigenen Arbeitgeber sammeln können. Das Risiko für bußgeldrelevante Versäumnisse steigt durch eine möglicherweise unzureichende fachliche Qualifikation. Externe DSBs verfügen über jahrelange Erfahrung in der Prüfung und Beratung von Unternehmen und können technische, organisatorische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse nachweisen. Diese Erfahrung wird dem Unternehmen durch die Beauftragung eines externen DSB zur Verfügung gestellt.

Interner vs. externer Datenschutzbeauftragter

Ein großer Unterschied zwischen internen und externen DSB liegt in den anfallenden Kosten. Ein externer Datenschutzbeauftragter bietet in der Regel das beste Preis-Leistungs-Verhältnis, da er über eine hohe Fachkompetenz verfügt und die Kosten vorhersehbar sind.

Die übersichtliche Tabelle zeigt die größten Unterschiede zwischen einem internen und einem qualifizierten externen Datenschutzbeauftragten:


Interner DSB

Externer DSB

Stellung im Unternehmen
Aufgaben des DSBs oft als Zusatzaufgabe
Neutrale Position im Unternehmen, oft bessere Akzeptanz beim Betriebsrat
Benennung
Oftmals Interessenskonflikte
Unabhängige Benennung
Einarbeitung
Betriebsabläufe sind oft bekannt, Einarbeitung in Prozesse anderer Abteilungen ggf. nötig und Risiko für Betriebsblindheit
Einarbeitung in Betriebsabläufe nötig, aber nimmt objektive, neutrale Perspektive ein, kein Risiko für Betriebsblindheit
Kündigung
Umfangreicher Kündigungsschutz (ähnlich Betriebsrat)
Vereinbarung regulärer Kündigungsfristen über Vertrag
Haftung
Haftungsrisiko liegt beim Unternehmen selbst
Haftung für Falschberatung durch externen DSB teilweise übernommen
Kosten
Unternehmen finanziert Kosten für Gehalt, Ausbildung, Fortbildungen, Literatur selbst
Transparente, planbare Preise durch vertragliche Vereinbarung, keine Kosten für Ausfallzeiten durch Weiterbildung
Praxiserfahrung
Begrenzte Praxiserfahrung im eigenen Unternehmen
Fachkunde, große Praxiserfahrung durch Beratung vieler Unternehmen
Zusatzkompetenzen
Oft nur Fachwissen auf einem Gebiet (Datenschutzrecht oder IT-Sicherheit)
Interdisziplinäre Kompetenzen: Datenschutzrecht, IT-Sicherheit, weitere Gesetze wie BDSG, UWG, TTDSG, betriebswirtschaftliche Kenntnisse, Prozessberatung und Erfahrung in Begleitung von Veränderungsprozessen
Netzwerk
Kein Netzwerk vorhanden
Mitglied in Vereinigungen für Datenschutzbeauftragte, gut vernetzt mit anderen Experten
Unabhängigkeit
Schwierig, da in Betrieb eingebunden, Rücksichtnahme auf Kollegen und Vorgesetzte
Unabhängig und weisungsfrei, keine Hemmungen Probleme anzusprechen sowie ausschließliche Konzentration auf Datenschutz
Akzeptanz im Unternehmen
Häufig schwierig, da Kollegen auf Anfragen oft nur langsam antworten
Unabhängige Stellung, externer DSB wird anders wahrgenommen, dadurch kürzere Antwortzeiten
Arbeitsaufwand
Häufig nur geringe zeitliche Verfügbarkeit für Tätigkeit als DSB, durch Unerfahrenheit ggf. größerer Einarbeitungsbedarf und höherer Arbeitsaufwand
Effizienter Zeiteinsatz und nur dann wenn er gebraucht wird
Zeitliche Verfügbarkeit
Oftmals eingeschränkt durch andere Aufgaben
Immer verfügbar, kurze Antwortzeiten

Entscheidung für einen externen Datenschutzbeauftragten?

Die Entscheidung für einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten hängt immer von der individuellen Situation eines Unternehmens ab.

Ein externer Datenschutzbeauftragter ist die optimale Lösung, wenn Sie kosteneffiziente und hoch qualifizierter Unterstützung zum Thema Datenschutz erhalten wollen.

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