Durch ein Datenschutzaudit stellen Sie sicher, dass Sie in allen Bereichen Ihres Unternehmens datenschutzkonform arbeiten. Im Rahmen des datenschutzrechtlichen Audits werden alle Verarbeitungsprozesse dokumentiert und in Hinsicht auf Datenschutz-Konformität bewertet.
Die DSGVO schreibt in Art. 5 Abs. 2 eine „Rechenschaftspflicht“ vor. Hierunter ist nicht nur die Verantwortung für die Einhaltung der Prinzipien der DSGVO gemeint, sondern auch eine Nachweispflicht. Unternehmen müssen gegenüber Aufsichtsbehörden nachweisen können, dass sie angemessene und wirksame Maßnahmen ergreifen, um die Grundsätze und Verpflichtungen der DSGVO zu erfüllen.
Diese Maßnahmen werden im Rahmen eines Datenschutzmanagementsystems festgehalten, das auch Kontrollmechanismen enthält, um in regelmäßigen Abständen die Einhaltung der DSGVO überprüfen zu können.
Diese Mechanismen können nur erfolgreich wirken, wenn sie auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden. Das Ziel eines Datenschutz-Audits ist, die Qualität und Wirksamkeit des Datenschutzmanagementsystems zu überprüfen und Verbesserungsmöglichkeiten aufzudecken.
Die Datenschutzgrundverordnung schreibt keine verpflichtenden Audits vor. Die DSGVO sieht allerdings die Überprüfung der Effektivität der eingeführten Maßnahmen vor. Durch die umfangreichen rechtlich vorgebenen Rechenschafts- und Dokumentationspflichten ist eine regelmäßige Auditierung des Datenschutzmanagementsystems also indirekt impliziert.
Datenschutzaudits sind ein effizienter Weg, um die kontinuierliche Umsetzung der Anforderungen der DSGVO sicherzustellen. Das Audit wird in der Regel durch einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten durchgeführt.
Zuallererst dient das Datenschutzaudit der Sicherstellung der Umsetzung der Anforderungen der DSGVO und der Erfüllung der Dokumentationspflicht.
Darüber hinaus können Unternehmen durch den Nachweis eines Datenschutz-Audits Vertrauen gegenüber Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern darlegen. Immer mehr Auftrageber verlangen den Nachweis über ein funktionierendes Datenschutzmanagementsystem.
Auch für viele Zertifizierungen ist mittlerweile der Nachweis über Datenschutzaudits Bestandteil der vorzulegenden Dokumente.
Die DSGVO gilt für alle europäischen Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten. Somit ist ein Datenschutzaudit auch für alle Unternehmen zu empfehlen. Auch für kleine Firmen lohnt sich ein datenschutzrechtliches Audit, da hiermit alle Bereiche des Unternehmens beleuchtet werden und datenschutzrechtlichen Verstößen vorgebeugt werden kann.
Ein Audit bietet sich auch für Organisationen an, die kürzlich Datenpannen erlitten haben, die z.B. durch menschliche Fehler oder Hackerangriffe verursacht wurden.
Je nach Größe des Unternehmens varriert der Umfang und die Tiefe des Audits.